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Blogpost

Zwischen Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit

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Zwischen Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit

Gerade beim Thema Gender herrscht Unklarheit darüber, inwiefern die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf.

Spätestens seitdem die britische Autorin J. K. Rowling (Harry Potter) wegen eines kritischen Tweets zum Begriff der „menstruierenden Personen“ in die Schlagzeilen geraten ist, wird das Thema Meinungsfreiheit und Gender-Diskriminierung medial heiß diskutiert (das IEF hat berichtet).

Nachdem Rowling einen längeren Beitrag auf ihrer Website veröffentlichte, in dem sie ihre Position umfassend und persönlich darlegte, ließen die Angriffe zwar nicht nach, aber es gab auch einige Unterstützer, die sich zu Wort meldeten.

Autorin wegen Unterstützung von Rowling entlassen

Zu den bekannten Unterstützern Rowlings gehört beispielsweise die renommierte und mehrfach mit Preisen ausgezeichnete Fantasy-Autorin Gillian Philip. Philip hatte ihrer Kurzbeschreibung auf Twitter den Hashtag „I stand with JK Rowling“ zugefügt.

Wie die DailyMail berichtet, wurde Philip kurze Zeit später von ihrer Agentur HarperCollins gekündigt. Weitere Kooperationen wurden aufgelöst.

Laut DailyMail sei die Autorin traurig, dass angesichts eines beleidigenden, anonymen Mobs auf Twitter, ihre professionelle Arbeit nicht gezählt habe. Es sei Besorgnis erregend, dass es bereits als Transphobie gelte, wenn man sich um Rechte und sichere Orte für Frauen sorge.

Nach Hexenjagd auf Twitter wurde Politikerin aus Stiftung geworfen

Wie TheGuardian berichtet wurde Lady Emma Nicholson of Winterbourne, die ein Mitglied des britischen Oberhauses ist, als Vize-Präsidentin der Booker-Preis-Stiftung entlassen, nachdem sie ein Model in einem Tweet nicht mit dem selbstgewählten Geschlecht angesprochen hatte. Die Baronin, die sich häufiger zu den Themen Homo- und Transsexualität auf Twitter zu Wort meldet, hatte im Jahr 2013 auch gegen die gleichgeschlechtliche Ehe gestimmt, was ihr schon damals viel Kritik einbrachte.

Dem Rauswurf aus der Booker-Preis-Stiftung ging eine regelrechte Kampagne voraus. Initiator war scheinbar Autor Damian Barr. Nachdem dieser von der Mitgliedschaft der Politikerin in der Booker-Preis-Stiftung erfuhr, „konfrontierte“ er die Stiftung auf Twitter. Seinem Protest schlossen sich namhafte Schriftsteller wie Sarah Perry und Marlon James, selbst Preisträger der Booker-Stiftung, an. Auf seinem Facebookprofil bezeichnete er Nicholson als „Hassprediger“, und meinte, dass es nicht genug sei, sich von ihr zu distanzieren, man müsse sich „von ihr distanzieren und sie verteufeln“.

Unterschied zwischen Schutz von Menschen oder Schutz von Ideologien

Die beiden Fälle zeigen erneut, wie wichtig es ist, klar zu unterscheiden, ob Meinungsfreiheit den Menschen oder eine Ideologie schützen soll, bemerkt dazu Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Abschätzige Aussagen am Arbeitsplatz über ein Diskriminierungsmerkmal (Rasse, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Familienstand usw.) seien folgerichtig sehr wohl ein Kündigungsgrund, wenn sie sich gegen Mitarbeiter richten und das Arbeitsklima gefährden.

Kritik an einer anderen Auffassung oder Bewegung müsse aber als Teil der Meinungsfreiheit immer möglich bleiben, solange sie einen sachlichen Kern habe und nicht diffamierend vorgebracht werde, so Merckens. Dies sei besonders dort zu beachten, wo versucht werde, Merkmale wie Alter, Rasse, Geschlecht etc. zu instrumentalisieren, um über den Würdeschutz hinaus Gesellschaftspolitik zu betreiben. „Kritik an verschiedenen Ansätzen, die Sprache zu verändern, muss demnach möglich sein, wenn sie nicht diffamierend, verletzend oder sonst wie geschäftsschädigend vorgebracht wird.“ Eine gründliche Abwägung, ob der Mensch oder die Ideologie geschützt werde, sei deshalb unabdingbar, so Merckens. (MM)

Gerade beim Thema Gender herrscht Unklarheit darüber, inwiefern die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf.

Spätestens seitdem die britische Autorin J. K. Rowling (Harry Potter) wegen eines kritischen Tweets zum Begriff der „menstruierenden Personen“ in die Schlagzeilen geraten ist, wird das Thema Meinungsfreiheit und Gender-Diskriminierung medial heiß diskutiert (das IEF hat berichtet).

Nachdem Rowling einen längeren Beitrag auf ihrer Website veröffentlichte, in dem sie ihre Position umfassend und persönlich darlegte, ließen die Angriffe zwar nicht nach, aber es gab auch einige Unterstützer, die sich zu Wort meldeten.

Autorin wegen Unterstützung von Rowling entlassen

Zu den bekannten Unterstützern Rowlings gehört beispielsweise die renommierte und mehrfach mit Preisen ausgezeichnete Fantasy-Autorin Gillian Philip. Philip hatte ihrer Kurzbeschreibung auf Twitter den Hashtag „I stand with JK Rowling“ zugefügt.

Wie die DailyMail berichtet, wurde Philip kurze Zeit später von ihrer Agentur HarperCollins gekündigt. Weitere Kooperationen wurden aufgelöst.

Laut DailyMail sei die Autorin traurig, dass angesichts eines beleidigenden, anonymen Mobs auf Twitter, ihre professionelle Arbeit nicht gezählt habe. Es sei Besorgnis erregend, dass es bereits als Transphobie gelte, wenn man sich um Rechte und sichere Orte für Frauen sorge.

Nach Hexenjagd auf Twitter wurde Politikerin aus Stiftung geworfen

Wie TheGuardian berichtet wurde Lady Emma Nicholson of Winterbourne, die ein Mitglied des britischen Oberhauses ist, als Vize-Präsidentin der Booker-Preis-Stiftung entlassen, nachdem sie ein Model in einem Tweet nicht mit dem selbstgewählten Geschlecht angesprochen hatte. Die Baronin, die sich häufiger zu den Themen Homo- und Transsexualität auf Twitter zu Wort meldet, hatte im Jahr 2013 auch gegen die gleichgeschlechtliche Ehe gestimmt, was ihr schon damals viel Kritik einbrachte.

Dem Rauswurf aus der Booker-Preis-Stiftung ging eine regelrechte Kampagne voraus. Initiator war scheinbar Autor Damian Barr. Nachdem dieser von der Mitgliedschaft der Politikerin in der Booker-Preis-Stiftung erfuhr, „konfrontierte“ er die Stiftung auf Twitter. Seinem Protest schlossen sich namhafte Schriftsteller wie Sarah Perry und Marlon James, selbst Preisträger der Booker-Stiftung, an. Auf seinem Facebookprofil bezeichnete er Nicholson als „Hassprediger“, und meinte, dass es nicht genug sei, sich von ihr zu distanzieren, man müsse sich „von ihr distanzieren und sie verteufeln“.

Unterschied zwischen Schutz von Menschen oder Schutz von Ideologien

Die beiden Fälle zeigen erneut, wie wichtig es ist, klar zu unterscheiden, ob Meinungsfreiheit den Menschen oder eine Ideologie schützen soll, bemerkt dazu Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Abschätzige Aussagen am Arbeitsplatz über ein Diskriminierungsmerkmal (Rasse, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Familienstand usw.) seien folgerichtig sehr wohl ein Kündigungsgrund, wenn sie sich gegen Mitarbeiter richten und das Arbeitsklima gefährden.

Kritik an einer anderen Auffassung oder Bewegung müsse aber als Teil der Meinungsfreiheit immer möglich bleiben, solange sie einen sachlichen Kern habe und nicht diffamierend vorgebracht werde, so Merckens. Dies sei besonders dort zu beachten, wo versucht werde, Merkmale wie Alter, Rasse, Geschlecht etc. zu instrumentalisieren, um über den Würdeschutz hinaus Gesellschaftspolitik zu betreiben. „Kritik an verschiedenen Ansätzen, die Sprache zu verändern, muss demnach möglich sein, wenn sie nicht diffamierend, verletzend oder sonst wie geschäftsschädigend vorgebracht wird.“ Eine gründliche Abwägung, ob der Mensch oder die Ideologie geschützt werde, sei deshalb unabdingbar, so Merckens. (MM)

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