Schutzzonen für biologische Frauen sind laut Gleichstellungsbehörde ein Beitrag zum Schutz der Rechte jedes Einzelnen.
Im Vereinigten Königreich hat eine Entscheidung der Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (Equality and Human Rights Commission/EHRC) für heftige Reaktionen gesorgt. Wie die Kommission in einer Aussendung mitteilt, hat sie eine Richtlinie für die Betreiber von Serviceeinrichtungen, die sich nur an eines der beiden Geschlechter richten, herausgegeben.
Übergriffe durch Transfrauen in Schutzbereichen machten Überlegungen notwendig
Zu diesen Einrichtungen zählen in besonderer Weise Frauenhäuser, aber beispielsweise auch Stationen im Krankenhaus, die Frauen vorbehalten sind oder nach Geschlechtern getrennte Toiletten. Im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen gab es in der vergangenen Zeit massive Diskussionen, was die Aufnahme von sogenannten Transfrauen, also Personen die als Mann geboren wurden und dann ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, anging, besonders mit Blick auf die Schutzfunktion, die diese Einrichtungen bieten.
So wurde immer wieder von Übergriffen von Transfrauen auf Frauen in eigentlich geschützten Einrichtungen berichtet. Zuletzt sorgte der Fall einer Vergewaltigung in einem Krankenhaus für Aufsehen. Eine Patientin auf einer ausschließlich Frauen vorbehaltenen Station berichtete, vergewaltigt worden zu sein. Das Personal gab jedoch an, dass sich auf der betreffenden Station kein Mann befunden habe und die Vergewaltigung somit nicht stattgefunden haben könne. Erst später wurde bekannt, dass sich eine Transfrau, also ein biologischer Mann, auf der Station befand (das IEF hat berichtet).
Richtlinie soll Gleichstellungsgesetz erklären und präzisieren
Die Richtlinie stellt laut EHRC eine Erklärung zum Gleichstellungsgesetz (Equality Act) aus dem Jahr 2010 dar. Sie soll Betreibern von „single sex“ (also exklusiv für ein Geschlecht vorgesehenen) Services und Bereichen eine Hilfe, gerade im Umgang mit Transpersonen, bieten. Auf der Website der Kommission wird dabei genau erklärt, an wen sich die Richtlinie wendet und wie und auf welche Bereiche sie angewendet werden kann.
Besonderes Augenmerk in der Richtlinie verdient der Aspekt, dass die im Equality Act erwähnten Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts oder einer Geschlechtsumwandlung nun näher definiert werden. Konkret sollen Organisationen den Zugang zu Dienstleistungen oder Bereichen für „bestimmte Gruppen ausschließen oder limitieren“ dürfen. Als Gründe hierfür werden die „Privatsphäre“, aber auch das „Verhindern einer Traumatisierung“, sowie „die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit“ genannt.
Die EHRC zitiert auf ihrer Website die Vorsitzende der Kommission, Baronin Kishwer Falkner mit der Aussage, dass es die Aufgabe der Kommission sei, bei einem „Konflikt der Rechte verschiedener Gruppen“ als unabhängiger Regulierer, für eine „Balance der verschiedenen Bedürfnisse gemäß dem Gesetz“ zu sorgen.
Starkes Echo in der Zivilgesellschaft auf Veröffentlichung der Richtlinie
Wie unter anderem Dailymail berichtete, gab es zahlreiche Reaktionen auf die Veröffentlichung der neuen Richtlinie. Von mehreren Gruppen, besonders aus feministischem Umfeld, wurde die Regelung begrüßt und beispielsweise als „Trendwende“, aber auch als nicht weitgehend genug bezeichnet. Professorin Kathleen Stock kritisierte unter anderem die generelle Möglichkeit den eigenen Geschlechtseintrag per Selbsterklärung zu ändern. Diese Möglichkeit führe zu zahlreichen Problemen. Neben der Gefahr, die sich daraus für Frauen ergäbe, konnte, wie das IEF bereits berichtete, unter anderem eine Auswirkung auf die Kriminalstatistik und damit auf die Sicherheitspolitik festgestellt werden.
Auf der anderen Seite sprach die Website PinkNews davon, dass die neue Richtlinie „schädlich“ sei, da sie „rechtliche Möglichkeiten biete, Transpersonen auszuschließen“. (MM)
Schutzzonen für biologische Frauen sind laut Gleichstellungsbehörde ein Beitrag zum Schutz der Rechte jedes Einzelnen.
Im Vereinigten Königreich hat eine Entscheidung der Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (Equality and Human Rights Commission/EHRC) für heftige Reaktionen gesorgt. Wie die Kommission in einer Aussendung mitteilt, hat sie eine Richtlinie für die Betreiber von Serviceeinrichtungen, die sich nur an eines der beiden Geschlechter richten, herausgegeben.
Übergriffe durch Transfrauen in Schutzbereichen machten Überlegungen notwendig
Zu diesen Einrichtungen zählen in besonderer Weise Frauenhäuser, aber beispielsweise auch Stationen im Krankenhaus, die Frauen vorbehalten sind oder nach Geschlechtern getrennte Toiletten. Im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen gab es in der vergangenen Zeit massive Diskussionen, was die Aufnahme von sogenannten Transfrauen, also Personen die als Mann geboren wurden und dann ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, anging, besonders mit Blick auf die Schutzfunktion, die diese Einrichtungen bieten.
So wurde immer wieder von Übergriffen von Transfrauen auf Frauen in eigentlich geschützten Einrichtungen berichtet. Zuletzt sorgte der Fall einer Vergewaltigung in einem Krankenhaus für Aufsehen. Eine Patientin auf einer ausschließlich Frauen vorbehaltenen Station berichtete, vergewaltigt worden zu sein. Das Personal gab jedoch an, dass sich auf der betreffenden Station kein Mann befunden habe und die Vergewaltigung somit nicht stattgefunden haben könne. Erst später wurde bekannt, dass sich eine Transfrau, also ein biologischer Mann, auf der Station befand (das IEF hat berichtet).
Richtlinie soll Gleichstellungsgesetz erklären und präzisieren
Die Richtlinie stellt laut EHRC eine Erklärung zum Gleichstellungsgesetz (Equality Act) aus dem Jahr 2010 dar. Sie soll Betreibern von „single sex“ (also exklusiv für ein Geschlecht vorgesehenen) Services und Bereichen eine Hilfe, gerade im Umgang mit Transpersonen, bieten. Auf der Website der Kommission wird dabei genau erklärt, an wen sich die Richtlinie wendet und wie und auf welche Bereiche sie angewendet werden kann.
Besonderes Augenmerk in der Richtlinie verdient der Aspekt, dass die im Equality Act erwähnten Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts oder einer Geschlechtsumwandlung nun näher definiert werden. Konkret sollen Organisationen den Zugang zu Dienstleistungen oder Bereichen für „bestimmte Gruppen ausschließen oder limitieren“ dürfen. Als Gründe hierfür werden die „Privatsphäre“, aber auch das „Verhindern einer Traumatisierung“, sowie „die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit“ genannt.
Die EHRC zitiert auf ihrer Website die Vorsitzende der Kommission, Baronin Kishwer Falkner mit der Aussage, dass es die Aufgabe der Kommission sei, bei einem „Konflikt der Rechte verschiedener Gruppen“ als unabhängiger Regulierer, für eine „Balance der verschiedenen Bedürfnisse gemäß dem Gesetz“ zu sorgen.
Starkes Echo in der Zivilgesellschaft auf Veröffentlichung der Richtlinie
Wie unter anderem Dailymail berichtete, gab es zahlreiche Reaktionen auf die Veröffentlichung der neuen Richtlinie. Von mehreren Gruppen, besonders aus feministischem Umfeld, wurde die Regelung begrüßt und beispielsweise als „Trendwende“, aber auch als nicht weitgehend genug bezeichnet. Professorin Kathleen Stock kritisierte unter anderem die generelle Möglichkeit den eigenen Geschlechtseintrag per Selbsterklärung zu ändern. Diese Möglichkeit führe zu zahlreichen Problemen. Neben der Gefahr, die sich daraus für Frauen ergäbe, konnte, wie das IEF bereits berichtete, unter anderem eine Auswirkung auf die Kriminalstatistik und damit auf die Sicherheitspolitik festgestellt werden.
Auf der anderen Seite sprach die Website PinkNews davon, dass die neue Richtlinie „schädlich“ sei, da sie „rechtliche Möglichkeiten biete, Transpersonen auszuschließen“. (MM)