Gerade beim Thema Gender herrscht Unklarheit darüber, inwiefern die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Spätestens seitdem die britische Autorin J. K. Rowling (Harry Potter) wegen eines kritischen Tweets zum Begriff der „menstruierenden Personen“ in die Schlagzeilen geraten ist, wird das Thema Meinungsfreiheit und Gender-Diskriminierung medial heiß diskutiert
Das Thema der Änderungen des Geschlechts in Personenstandsurkunden sowie die Option einer dritten Variante zu männlich und weiblich poppt in auffallend konzertierter Weise in zahlreichen Ländern der Welt auf. Dass es sich dabei um eine höchst erfolgreiche, akkordierte Vorgehensweise handelt, ist mehr als eine Vermutung. So haben sich beispielsweise die International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex (LGBTQI) Youth and Student Organisation (IGLYO), die Nachrichtenagentur “Thomas Reuters Foundation”, “Dentons” und mehrere andere Rechtsanwaltskanzleien zusammengeschlossen, um einen Leitfaden mit Best Practice und erfolgreichen Strategien zur Erleichterung einer rechtlichen Änderung des Geschlechts für unter 18-Jährige zu erstellen.
Der Bezirksrat der britischen Grafschaft Oxfordshire hat eine umstrittene Orientierungshilfe für Schulen zum Umgang mit Transgenderschülern zurückgezogen, nachdem der zuständige High Court die Klage einer 13-Jährigen zugelassen hat.
Die Eltern einer 13-Jährigen erhoben schwere Vorwürfe gegen die Schule ihrer Tochter in der Stadt Woking in der englischen Grafschaft Surrey. Das Mädchen habe dort über einen längeren Zeitraum hinweg wöchentlich Vier-Augen-Gespräche mit dem Leiter der schulischen LGBT-Gruppe gehabt, ohne dass die Eltern darüber informiert wurden. Das Mädchen fühle sich nun als Bursche.